Mitgliedergruppe |
Jahresbeitrag |
Jahresbeitrag |
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Erwachsene ab 18 Jahren |
126,00 Euro |
144,00 Euro |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
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Schüler ab 18 Jahren, Studenten, Azubis (mit Nachweis) |
78,00 Euro |
96,00 Euro |
Familienbeitrag (schließt alle Kinder bis 25 Jahre ein) |
252,00 Euro |
252,00 Euro |
Wanderer - sofern ausschließlich in diesem Fachbereich aktiv |
48,00 Euro |
54,00 Euro |
Teilnehmerbeitrag zu einer Wanderung für Nicht-Mitglieder |
4,50 Euro |
4,50 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 1 Trainingseinheit - zusätzlich |
12,00 Euro |
24,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 2 Trainingseinheiten - zusätzlich |
24,00 Euro |
36,00 Euro |
Gerätturnen Wettkampf, 3-4 Trainingseinheiten - zusätzlich |
48,00 Euro |
60,00 Euro |
Inaktive Mitglieder (Fördermitglied, keine Teilnahme an Angeboten des Vereins) |
18,00 Euro |
20,00 Euro |
Mitarbeiter |
48,00 Euro |
48,00 Euro |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
beitragsfrei |
Der Beitrag gilt grundsätzlich für das laufende Kalenderjahr. Er ist ohne Aufforderung jährlich im Voraus zu Beginn eines Jahres fällig bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe des Jahres, so wird der jeweils anteilige Beitrag erhoben.
Alle Zahlungsverpflichtungen (Mitglieds-, Kurs- und ggf. weitere Beiträge) werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Die Abbuchung des Beitrags erfolgt jährlich zum 01.04. bzw. bei Neueintritt während des Jahres wie in der Anmeldebestätigung angegeben. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
(Nur für Mitglieder mit Eintritt im Jahr 2023 und früher:) Nimmt ein Mitglied nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, so ist der Beitrag bis zum 31.03. auf das Vereinskonto bei der Sparkasse KölnBonn mit der IBAN: DE73 3705 0198 0018 5803 24 zu überweisen. Zur Vereinfachung der Administration bitten wir möglichst um Erteilung eines Lastschriftmandats.
Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
Ist ein Mitglied mit dem Beitrag im Rückstand, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bei einer 2. erfolglosen Mahnung muss das Mitglied mit dem Ausschluss vom Sportbetrieb und Streichung der Mitgliedschaft unter der Beitreibung der Beitragsrückstände rechnen. Die Mahngebühren betragen für die 1. Mahnung das 4-fache des aktuellen Briefportos, für die 2. Mahnung das 8-fache des aktuellen Briefportos.
Zuviel entrichtete Beiträge werden nur auf Antrag erstattet. Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass der Beiträge oder der Pflicht zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren in Härtefällen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Solche Anträge werden vertraulich behandelt.
Vereinsaustritte (Kündigungen) können gemäß Vereinssatzung nur schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) eines Jahres erfolgen. Am einfachsten geht dies über das entsprechende Formular, alternativ per E-Mail an
Beitragskonto: Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE73 3705 0198 0018 5803 24
Die Gläubiger-Identifikationsnummer des TGV Bonn bei SEPA-Lastschriften lautet: DE16TGV00000798670