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                       Beitragsordnung des TGV Bonn 1967 e.V.

                                       Gültig ab 01.01.2012

  1. Der Jahresbeitrag beträgt für

 

Gruppe

 Betrag in €

 a

Erwachsene ab 18 Jahren

  108,00

 b

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 - 1. und 2. Kind je
 - ab 3. Kind je

  
   60,00
   26,40

 c

Familienbeitrag

 216,00

 d

Schüler ab 18 Jahre, Studenten, Azubis, Wehr- und Ersatzdienstler

  67,20

 e

Wanderer, Skifahrer - sofern ausschließlich in diesem Fachbereich aktiv (sonst gelten die Tarife unter a) bis d):

  40,80

 f

Gerätturnen Wettkampf - zusätzlich   26,40

 g

Volleyball-Wettkampfgruppe - zusätzlich

  14,40

 h

inaktive Mitglieder

  18,00

 i

Mitarbeiter

  40,80

 j

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

k Für Vereinsmitglieder, die ab 01.01.2009 oder später in den Verein eingetreten sind und  nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, zusätzlich zu den Jahresbeiträgen unter a bis e  

  13,20

 
  1. Der Beitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr erhoben, bei Eintritt im Laufe eines Jahres für jeden Monat der Mitgliedschaft mit 1/12 des Jahresbeitrages. Er ist ohne Aufforderung jährlich im Voraus zu Beginn eines Jahres, spätestens jedoch bis zum 31. März auf das Vereinskonto (s. unter Punkt 8) zu überweisen bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft.
    Bei Teilnahme am Lastschrift-Einzugverfahren erfolgt die Abbuchung des Beitrags Anfang März durch das Bankinstitut des Vereins.
  2. Die Sonderbeiträge gem. Ziffer 1 unter f und g sind pauschale Jahresbeträge, es erfolgt keine monatliche Splittung. Kürzere Zahlungszeiträume werden nur in Ausnahmefällen eingeräumt. 
  3. Die Mitgliedschaft im Verein wird nur wirksam, wenn der Jahresbeitrag für das laufende Jahr spätestens einen Monat nach Zugang des Aufnahmeschreibens auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
  4. Ist ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Bei einer 2. erfolglosen Mahnung muss das Mitglied mit dem Ausschluss vom Sportbetrieb, der Streichung der Mitgliedschaft und der Eintreibung der Beitragsrückstände rechnen.
  5. Zuviel entrichtete Beiträge werden nur auf Antrag erstattet. Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass der Beiträge in Härtefällen sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Solche Anträge werden vertraulich behandelt.
  6. Abmeldungen können nur schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) eines Jahres erfolgen. 
  7. Beitragskonto: Sparkasse KölnBonn, BLZ: 370 501 98, Kto: 18 580 324

Zum Herunterladen (PDF-Datei):

Beitragsordnung ab 2012

Kontaktadresse: Turn- und Gymnastik-Verein Bonn 1967 e.V. (TGV Bonn)
Telefon: 0228-88 66 807 - Email:info@tgv-bonn.de
Webmaster: presse@tgv-bonn.de