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Beitragsordnung des TGV Bonn 1967 e.V.
Gültig ab 01.01.2012
- Der Jahresbeitrag beträgt für
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Gruppe
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Betrag in
€
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a
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Erwachsene ab 18 Jahren
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108,00
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b
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- 1. und 2. Kind je
- ab 3. Kind je
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60,00
26,40
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c
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Familienbeitrag
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216,00
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d
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Schüler ab 18 Jahre, Studenten, Azubis, Wehr- und Ersatzdienstler
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67,20
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e
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Wanderer, Skifahrer - sofern ausschließlich in diesem Fachbereich aktiv (sonst gelten die Tarife unter a) bis d):
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40,80
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f
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Gerätturnen Wettkampf -
zusätzlich
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26,40
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g
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Volleyball-Wettkampfgruppe - zusätzlich
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14,40
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h
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inaktive Mitglieder
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18,00
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i
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Mitarbeiter
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40,80
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j
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Ehrenmitglieder
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beitragsfrei
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k
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Für Vereinsmitglieder, die ab 01.01.2009 oder
später in den Verein
eingetreten sind und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,
zusätzlich zu den Jahresbeiträgen
unter a bis e
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13,20
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- Der Beitrag wird grundsätzlich als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr
erhoben, bei Eintritt im Laufe eines Jahres für jeden Monat der
Mitgliedschaft mit 1/12 des Jahresbeitrages. Er ist ohne
Aufforderung jährlich im Voraus zu Beginn eines Jahres, spätestens
jedoch bis zum 31. März auf das Vereinskonto (s. unter Punkt 8) zu
überweisen bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft.
Bei Teilnahme am Lastschrift-Einzugverfahren erfolgt die Abbuchung des Beitrags
Anfang März durch das Bankinstitut des Vereins.
- Die Sonderbeiträge gem. Ziffer 1 unter f und g sind pauschale Jahresbeträge,
es erfolgt keine monatliche Splittung. Kürzere Zahlungszeiträume werden
nur in Ausnahmefällen eingeräumt.
- Die Mitgliedschaft im Verein wird nur wirksam, wenn der Jahresbeitrag
für das laufende Jahr spätestens einen Monat
nach Zugang des Aufnahmeschreibens auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
- Ist ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand, erfolgt eine kostenpflichtige
Mahnung. Bei einer 2. erfolglosen Mahnung muss das Mitglied mit dem
Ausschluss vom Sportbetrieb, der Streichung der Mitgliedschaft und der
Eintreibung der Beitragsrückstände rechnen.
- Zuviel entrichtete Beiträge werden nur auf Antrag erstattet. Anträge auf Ermäßigung,
Stundung oder Erlass der Beiträge in Härtefällen sind schriftlich an
den Vorstand zu richten. Solche Anträge werden vertraulich behandelt.
- Abmeldungen können nur schriftlich mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem
Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) eines Jahres
erfolgen.
- Beitragskonto: Sparkasse KölnBonn, BLZ: 370 501 98, Kto: 18 580 324
Zum Herunterladen (PDF-Datei):
Beitragsordnung ab 2012
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